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   OVG Niedersachsen, 04.12.2020 - 10 LA 264/19   

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https://dejure.org/2020,39743
OVG Niedersachsen, 04.12.2020 - 10 LA 264/19 (https://dejure.org/2020,39743)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.12.2020 - 10 LA 264/19 (https://dejure.org/2020,39743)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Dezember 2020 - 10 LA 264/19 (https://dejure.org/2020,39743)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2020 - 10 LA 264/19
    Die Beklagte hat u.a. unter Hinweis auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 19. März 2019 in den Rechtssachen E. u.a. (C-297/17) und F. (C-163/17), eine Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 25. März 2019 (Gz.: 508-516.80/52670), den Botschaftsbericht der Deutschen Botschaft in Sofia vom 25. Juni 2019, die drastisch gesunkenen Zahlen der in Bulgarien gestellten Asylanträge und ausgesprochenen Zuerkennungen sowie die unterschiedliche Beantwortung der aufgeworfenen Tatsachenfrage in den verschiedenen niedersächsischen Verwaltungsgerichten in zureichendem Maße die Klärungsbedürftigkeit dieser Frage dargelegt.
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17

    Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Bulgarien; Gravierende Mangel- oder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2020 - 10 LA 264/19
    Die Entscheidungen des Senats (Urteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - und Beschluss vom 30.1.2019 - 10 LB 2/19 -), in denen dieser angenommen hat, dass anerkannt Schutzberechtigten bei einer Rückkehr nach Bulgarien eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder Art. 3 EMRK droht, auf die das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen hat, beruhen auf der im Entscheidungszeitpunkt feststellbaren Sachlage.
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2020 - 10 LA 264/19
    Eine Rechtssache ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur dann im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und (im Falle einer Rechtsfrage) nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 8.8.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; ferner: GK-AsylG, Stand: Juni 2019, § 78 AsylG Rn. 88 ff. m.w.N.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: April 2019, § 78 AsylG Rn. 21 ff. m.w.N).
  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2020 - 10 LA 264/19
    Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (Senatsbeschluss vom 18.2.2019 - 10 LA 27/19 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.1.2009 - 11 LA 471/08 -, juris Rn. 5), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (GK-AsylG, a.a.O., § 78 AsylG Rn. 609 m.w.N; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, und vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2021 - 10 LB 257/20

    Arbeitsmöglichkeiten; Bulgarien; Corona-Pandemie; Drittstaatenbescheid;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2020 - 10 LA 264/19
    Das Berufungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 LB 257/20 geführt.
  • BVerwG, 30.01.2014 - 5 B 44.13

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2020 - 10 LA 264/19
    Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (Senatsbeschluss vom 18.2.2019 - 10 LA 27/19 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.1.2009 - 11 LA 471/08 -, juris Rn. 5), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (GK-AsylG, a.a.O., § 78 AsylG Rn. 609 m.w.N; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, und vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • BVerwG, 27.06.2019 - 5 BN 4.18

    Höhe des Elternbeitrags für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2020 - 10 LA 264/19
    Die Begründungspflicht verlangt daher, dass sich der Zulassungsantrag mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils substantiiert auseinandersetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2019 - 5 BN 4.18 -, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 11 LA 471/08

    Divergenzzulassung bei wesentlicher Veränderung der einer früheren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2020 - 10 LA 264/19
    Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (Senatsbeschluss vom 18.2.2019 - 10 LA 27/19 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.1.2009 - 11 LA 471/08 -, juris Rn. 5), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (GK-AsylG, a.a.O., § 78 AsylG Rn. 609 m.w.N; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, und vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2018 - 10 LA 349/18

    Divergierende Rechtsprechung; Klärungsbedürftigkeit; Vorlagebeschluss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2020 - 10 LA 264/19
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG verlangt daher nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (u.a. Senatsbeschluss vom 13.9.2018 - 10 LA 349/18 -, juris Rn. 2 ff.):.
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2021 - 10 LB 257/20

    Arbeitsmöglichkeiten; Bulgarien; Corona-Pandemie; Drittstaatenbescheid;

    Auf Antrag der Beklagten hat der Senat mit Beschluss vom 4. Dezember 2020 (10 LA 264/19) die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zugelassen.
  • OVG Niedersachsen, 12.01.2022 - 10 LA 175/21

    Attest ärztliches; Belastungsstörung posttraumatische; Beweisantrag Ablehnung;

    Die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit und Klärungsbedürftigkeit der bezeichneten Frage im Berufungsverfahren (2.) setzt voraus, dass substantiiert dargetan wird, warum sie im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte und - im Falle einer Tatsachenfrage - welche (neueren) Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahelegen (ständige Rechtsprechung des Senats: u.a. Senatsbeschluss vom 4.12.2020 - 10 LA 264/19 -, juris Rn. 12 m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25.7.2017 - 9 LA 70/17 - m.w.N.).

    Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (Senatsbeschluss vom 4.12.2020 - 10 LA 264/19 -, juris Rn. 12; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.1.2009 - 11 LA 471/08 -, juris Rn. 5), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (GK-AsylG, a.a.O., § 78 AsylG Rn. 609 m.w.N; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, und vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

  • VG Braunschweig, 10.03.2021 - 1 A 52/21

    Syrien: Dublin Bulgarien: für nicht-vulnerable, anerkannt Schutzberechtigte kein

    Soweit die Beteiligten sich für das Ruhen auf die Berufungszulassung bezüglich der Feststellung von Abschiebungsverboten hinsichtlich Bulgarien im Fall eines anerkannten Schutzberechtigten durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in der Sache 10 LA 264/19 bzw. das dazugehörige Berufungsverfahren 10 LB 257/20 beziehen, ist das Abwarten der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in die ser Sache kein wichtiger Grund i.S.v. § 251 ZPO, wegen dem das Ruhen zweckmäßig ist.

    Zudem hat selbst das Niedersächsische Oberverwal­ tungsgericht in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 10 LA 264/19 - , juris Rn. 16, ausgeführt, dass eine Grundsatzentscheidung nach einem längeren Zeitablauf nicht.

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2021 - 10 LA 66/21

    Syrien: Dublin Bulgarien: keine systemischen Mängel bei arbeitsfähigen anerkannt

    Die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit und Klärungsbedürftigkeit der bezeich neten Frage im Berufungsverfahren (2.) setzt voraus, dass substantiiert dargetan wird, warum sie im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte und - im Falle einer Tatsachenfrage - welche (neueren) Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahelegen (ständige Rechtsprechung des Senats: u.a. Senatsbeschluss vom 4.12.2020 - 10 LA 264/19 - , juris Rn. 12 m.w.N.; Niedersächsi­ sches OVG, Beschluss vom 25.7.2017 - 9 LA 70/17 - m.w.N.).

    Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine inten sive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herange zogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (Senatsbeschluss vom 4.12.2020 - 10 LA 264/19 - , juris Rn. 12; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.1.2009 - 11 LA 471/08 -, juris Rn. 5), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbe dürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berück sichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (GK-AsylG, a.a.O., § 78 AsylG Rn. 609 m.w.N; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, und vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grund­ sätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

  • VG Cottbus, 01.12.2023 - 5 L 172/23
    Deshalb kann in Verfahren der vorliegenden Art in der Regel nicht angenommen werden, dass eine obergerichtliche Grundsatzentscheidung zu einer bestimmten Tatsachenfrage nach einem längeren Zeitablauf noch unverändert Gültigkeit beanspruchen kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 10 LA 264/19 - Juris Rn. 16).
  • VG Cottbus, 04.11.2021 - 5 K 1633/16

    Tschad: Dublin Italien: Rückführung 6-köpfiger international schutzberechtigter

    Selbst obergerichtlichen Urteilen zu Grunde liegenden Erkenntnisse büßen bereits nach dreieinhalb Jahren derart an Aussagekraft ein, dass sie nicht mehr zur Widerlegung der unionsrechtlichen Vermutung herangezogen werden können (so ausdrücklich OVG Lüneburg, Beschluss vom 04. Dezember 2020 - 10 LA 264/19 - Juris Rn. 16).
  • VG Cottbus, 29.11.2022 - 5 K 328/20
    Selbst obergerichtlichen Urteilen zu Grunde liegenden Erkenntnisse büßen bereits nach dreieinhalb Jahren derart an Aussagekraft ein, dass sie nicht mehr zur Widerlegung der unionsrechtlichen Vermutung herangezogen werden können (so ausdrücklich OVG Lüneburg, Beschluss vom 04. Dezember 2020 - 10 LA 264/19 - Juris Rn. 16).
  • VG München, 06.12.2021 - M 32 K 18.31577

    Vorherige Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen Mitgliedstaat der

    Selbst obergerichtlichen Urteilen zu Grunde liegenden Erkenntnisse büßen bereits nach dreieinhalb Jahren derart an Aussagekraft ein, dass sie nicht mehr zur Widerlegung der unionsrechtlichen Vermutung herangezogen werden können (so ausdrücklich OVG Lüneburg, B.v. 4.12.2020 - 10 LA 264/19 - juris Rn. 16).
  • VG Cottbus, 08.09.2022 - 5 K 754/19

    Syrien: Dublin Italien: Kein Abschiebungsverbot, internationaler Schutz in

    Selbst obergerichtlichen Urteilen zu Grunde liegende Erkenntnisse büßen bereits nach dreieinhalb Jahren derart an Aussagekraft ein, dass sie nicht mehr zur Widerlegung der unionsrechtlichen Vermutung herangezogen werden können (so ausdrücklich OVG Lüneburg, Beschluss vom 04. Dezember 2020 - 10 LA 264/19 - Juris Rn. 16).
  • VG Cottbus, 06.10.2021 - 5 K 1855/18
    Selbst obergerichtlichen Urteilen zu Grunde liegenden Erkenntnisse büßen bereits nach dreieinhalb Jahren derart an Aussagekraft ein, dass sie nicht mehr zur Widerlegung der unionsrechtlichen Vermutung herangezogen werden können (so ausdrücklich OVG Lüneburg, Beschluss vom 04. Dezember 2020 - 10 LA 264/19 - Juris Rn. 16).
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